Bauzeichnungen gemäß DIN 1356 (Februar 1995) gelten für Entwurf, Genehmigung und Ausführung sowie für die Aufnahme einer Abrechnung baulicher Anlagen hergestellten Pläne. Wir unterscheiden:
Zeichnungen für die Objektplanung:
– Vorentwurfszeichnungen – Entwurfszeichnungen – Bauvorlagezeichnungen – Ausführungszeichnungen – Abrechnungszeichnungen – Baubestandszeichnungen
Zeichnungen für die Tragwerksplanung:
– Positionspläne – Schalpläne
– Rohbauzeichnungen – Bewehrungszeichnungen
– Elementzeichnungen für Fertigteile – Verlegezeichnungen
Sonderzeichnungen
– Absteckzeichnungen – Entwässerungspläne
Dargestellt werden in den Bauzeichnungen die Baukörper oder -teile inAnsichten, Grund- rissen und Schnitten. Die Ansichten eines Körpers untergliedert man in Draufsicht und Ansicht.
AlsDraufsicht bezeichnet man die maßstäbli- che rechtwinklige Parallelprojektion des Bau- objektes mit Blickrichtung von oben nach unten. Sichtbare Kanten werden bei der Drauf- sicht durchVollliniendargestellt.
AlsAnsichtwird die maßstäbliche Darstellung des Bauobjekts von der Seite bezeichnet, je- doch mit der Blickrichtung von vorn nach hinten. Die Blickrichtung wird in der An- sichtszeichnung hinzugefügt. Z.B. Südansicht oder Ansicht Goethestraße. Sichtbare Bauteil- vorderkanten werden ebenfalls durch Vollli- nien dargestellt.
Bild 1.7: Bauzeichnung Vorentwurf
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Bild 1.8: Abbildungsprinzipien
Der Grundriss Typ A ist die Draufsicht auf den unteren Teil eines waagerecht geschnittenen Bauobjekts.
Der Grundriss Typ B gemäß DIN ISO 2594-3 kann auch die gespiegelte Untersicht unter den oberen Teil eines waagerecht geschnittenen
Bauobjekts sein. Diese Darstellungsweise ist typisch für den Ingenieurhochbau.
Der Schnitt ist die Ansicht auf den hinteren Teil des senkrecht geschnittenen Bauobjekts.
Die Lage des Vertikalschnitts ist im Grundriss durch eine dicke Strichpunktlinie anzugeben.
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Bild 1.9: Abbildungsprinzipien
Von derAnordnung her werden in der Regel mehrere Grundrisse, Schnitte und/oder Ansich- ten auf einem Blatt dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aneinander grenzende Ansichten in umlaufender Folge herzustellen und Grundrisse vom untersten zum obersten Geschoss fortlaufend entweder von links nach rechts oder von unten nach oben zu zeichnen
sind. Nebeneinander gezeichnete Schnitte und Ansichten müssen höhengleich sein. Befinden sich Ansichten, Schnitte und Grundrisse auf einem Blatt, sind die Grundrisse unten, die Ansichten und Schnitte darüber zu zeichnen.
Alle Zeichnungen werden unterhalb der Dar- stellung vollständig benannt. Bild 1.10.
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Bild 1.10: Anordnung von Grundrissen, Ansichten und Schnitten 1
Zeichnungsträger bestehen überwiegend aus Papier, zum geringen Teil, aus Kunststoff. Zu den Papierzeichenträgern rechnen wir auch Pappe und Karton. Papierzeichnungsträger werden nach ihrem Gewicht je m2 unterteilt.
Papier gibt es von 25 bis 170g/m2, Karton von 200 bis 500g/m2 und Pappen haben mehr als 500g/m2Gewicht.
Wir unterscheiden Zeichenpapier mit opaken (lichtundurchlässig / undurchsichtig) und tran- sparenten Eigenschaften.
Zeichnungsträger müssen Tusche- und Bleistiftstriche gleich gut annehmen, Ra- dierungen problemlos zulassen und mög- lichst kostengünstig zu vervielfältigen sein Papierformate nach DIN 476 basieren alle auf dem Ausgangsformat AO mit einem Flächen- inhalt von 1 m2bei einem Seitenverhältnis von 1 : 2
Unbeschnitten nach DIN 823
880 × 1230 625× 880 450× 625 330× 450 240× 330 165× 240 120× 165
4A0 2A0 A1 A2 A3 A4 A5 A6
1682×2378 1189×1682 594× 841 420× 594 297× 420 210× 297 148× 210 105× 148
Sämtliche Formate basieren auf dem Ausgangsfor- mat A0 mit einem Flächeninhalt von 1 m2bei einem Seitenverhältnis von 1: 2
Bild 1.11: Papierformate nach DIN 476
Linienarten und Linienbreiten gibt die DIN 1356-1 an. Sie unterscheidet dabei in Volllinie, Strichlinie, Strichpunktlinie und Punktlinie.
Linienart Anwendungsbereich Zeichnungsart Linienbreite
in mm
Volllinie breit Begrenzung von Schnittflächen 0,5 0,7 1,0 1,4
Volllinie mittel Sichtbare Kanten und sichtbare Umrisse von Bautei- len, Begrenzung von Schnittflächen schmaler oder kleiner Bauteile
0,25 0,35 0,5 0,7
Volllinie schmal Maßlinien, Maßhilfslinien, Hinweislinien, Lauflinien, Begrenzung von Ausschnittdarstellungen, Sinnbilder und Symbole
0,18 0,25 0,35 0,7
Strichlinie Verdeckte Kanten und verdeckte Umrisse von Bau- teilen
0,25 0,35 0,5 0,7 Strichpunktlinie breit Kennzeichnung der Lage der Schnittebenen 0,5 0,7 1,0 1,4
Strichpunktlinie schmal Achsen 0,18 0,25 0,35 0,5
Punktlinie ...
Bauteile vor bzw. über der Schnittebene 0,25 0,35 0,5 0,7
Maßzahlen Linienbreite 0,18 0,25 0,35 0,5
Schrifthöhe 2,5 2,5
3,5 3,5 5,0
5,0 7,0 Bild. 1.12: Linienbreiten nach DIN 1356-1
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Der Tuschefüllerwird zur endgültigen Fertig- stellung der Zeichnung verwendet. Heutzutage werden die Zeichnungen allerdings immer häufiger mit einem CAD-System erstellt. Tu- schefüller sind farblich gekennzeichnet und liegen in Strichbreiten von 2,0 mm bis 0,13 mm vor.
Es ist sinnvoll bei der Erstellung der Zeich- nung mit CAD die Kennfarben der Tuschefül- ler zu übernehmen, um beim Ausdrucken im- mer die richtige Strichstärke zu haben.
Tabelle 1.10:Linienbreiten der Tuschefüller
weiß grün orange blau braun gelb weiß rot violett
Kennfarbenm
2,0 1,4 1,0 0,70 0,50 0,35 0,25 0,18 0,13
Strichbreiten _______ _______
Bemaßungen bei Bauzeichnungen müssen so gefasst sein, dass alle wichtigen Maße Einzel- oder Gesamtmaße ohne Schwierigkeiten aus der Zeichnung zu entnehmen sind. Die Bema- ßung besteht aus Maßzahl, Maßlinie, Maß- hilfslinie (u.U. entbehrlich) und Maßlinienbe- grenzung.
Bild 1.13:Benennung der Bemaßungsteile und Maßlinienbegrenzung
Maßzahlenwerden so auf der durchgezogenen Maßlinie angeordnet, dass man sie von unten bzw. von rechts lesen kann.
Maßliniensind gemäß Tabelle 1.10 zu zeich- nen. Sie werden entweder von Maßhilfslinien oder von dargestellten Bauobjektlinien be- grenzt.
Maßhilfslinien sind erforderlich, wenn Maße nicht zwischen die Begrenzungslinien einge- tragen werden können.
Maßlinienbegrenzungen können wahlweise, jedoch einheitlich innerhalb einer Zeichnung durch Punkte, Kreise, Schrägstriche (von links unten nach rechts oben) markiert werden (Bild 1.13).
Die Maßanordnung erfolgt DIN gemäß nach Möglichkeit unterhalb und rechts neben dem Baukörper, wobei von innen nach außen erst Teilmaße, dann Gesamtmaße anzugeben sind.
Wenn Innenmaße erforderlich sind, sollen sie so angeordnet werden, dass Flächen in der Raum- mitte für andere Eintragungen frei bleiben (Bild 1.14).
Die Maßeinheit muss aus der Zeichnung klar ersichtlich sein. DIN 1356-1 lässt die Maßein- heiten nach Tabelle 1.11 zu. Die gewählte Maßeinheit wird im Schriftfeld bei der Maß- stabsangabe hinzugefügt (z.B. 1 : 100 m, cm).
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Bild 1.14: Maßanordnung
Tabelle 1.11: Maßeinheiten Maßeinheit,
Bemaßung in
Unter 1 m
z.B. Maße Über 1 m
z.B.
cm 5 124 88,5 313,5
m und cm 5 124 885 3,135
mm 50 240 885 3135
An Maßeintragungen ist vorzunehmen, was zum Verständnis nötig ist. Die erforderlichen Höhenangaben werden durch 90º – Pfeile sym- bolisiert. Dabei gibt ein ausgefüllter Pfeil die Oberflächenhöhe der Rohkonstruktion, ein
nicht ausgefüllter die der Fertigkonstruktion an. In der Regel wählt man eine Bezugslinie als „0“; alle Höhen darüber oder darunter er- halten entweder ein plus oder ein minus als Zusatz.
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Bild 1.15:Maßeintragung von Höhen (a. Schnitt, b. Draufsicht)
Die Anordnung von Hinweislinien ist bei Schriftblöcken sinnvoll.
Bild 1.16: Hinweislinien bei Schriftblöcken
Öffnungen werden durch die Angabe der Breite (über der Maßlinie) und Höhe (unter der Maßlinie) bemaßt.
Eine Legende vervollständigt die Beschrif- tung. Sie enthält alle zu verwendenden Bau- stoffe und evtl. Abkürzungen.
Das Schriftfeld wird stets unten rechts auf dem Blatt angeordnet. Dadurch ist es auch bei gefalteter Zeichnung immer gleich einsehbar.
Es enthält außer dem Bauvorhaben und der Bezeichnung der Darstellung die Zeichnungs- nummer, den Maßstab mit Maßeinheiten sowie den Namen des Büros, des Zeichners und Prü- fers mit der Datumsabgabe.
Bild 1.17: Schriftfeld
Normschrift nach DIN 6776/ISO 3098-1 ist maßgebend für alle Bauzeichnungen. Kenn- zeichnend ist ihre Einfachheit, gute Lesbar- keit und hervorragende Eignung für die die
Mikroverfilmung. Sie erlaubt zwei Schrift- formen A und B, die sich in dem Verhältnis von Schrifthöhe zu Strichstärke unterschei- den.
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Bild 1.18: ISO-Normschrift
Symbole und Schraffuren für Bauzeichnungen sind in der DIN 1356 geregelt.
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Bild 1.19: Symbole und Sinnbilder nach DIN 1356-1 1
Fachspezifische Berechnungenstehen teilweise auf gesonderten Blättern (z.B. Stahllisten, Mas- senermittlung, Berechnungen des umbauten Raumes, etc.) sind aber auch teilweise auf der Zeich- nung erforderlich.
Aufgaben zu Lernfeld 1
1. Welche Pläne sind gemäß Bundesbaugesetz für Städte und Kommunen zwingend (gesetzlich) vorge- schrieben? Erläutern Sie Zweck und Verbindlichkeit dieser Pläne.
2. Ermitteln Sie für die nachfolgend dargestellten Abbildungen die Grundflächenzahl GRZ und die Ge- schossflächenzahl GFZ. (Bild 20)
3. Welches Gesetz ist die Grundlage der kommunalen Bauleitpla- nung?
4. Erläutern Sie die 2 Stufen der Bauleitplanung (Flächennutzungs- plan, Bebauungsplan)
5. Erläutern Sie die Begriffe:
– „Art der baulichen Nutzung“
– „Maß der baulichen Nutzung“
– „Bauweise“
6. Erläutern Sie für den dargestellten Ausschnitt aus einem Bebau- ungsplan die einzelnen Festsetzungen für die Bebauung: (Bild 21) 7. Ein Bauplatz in einem reinen Wohngebiet hat die Größe von 900
m2. Die geplante Gebäudegrundfläche beträgt 250 m2. Wie groß ist die Grundflächenzahl (GRZ)?
8. Berechnen Sie die Grundflächenzahl und die Geschossflächen- zahl, wenn das Gebäude aus 3 Vollgeschossen besteht.
9. Ein Grundstück in einem Wochenendhausgebiet hat eine Fläche von 320 m2. Welche Grundfläche darf ein darauf erstelltes Wochenendhaus höchstens haben?
10.Ein Bauherr beabsichtigt, in einem Kleinsiedlungsgebiet (WS) ein eingeschossiges Wohnhaus (1 Vollge- schoss) mit einer Grundfläche von 147,56 m2zu bauen. Welche Fläche muss das Grundstück mindestens haben?
11.Der unten dargestellte Flachdachbungalow innerhalb eines Dorfgebietes soll einen 4,25 m langen und möglichst breiten Anbau zur Gartenseite hin erhalten. Berechnen Sie die Anbaubreite x.
12.Eine Baulücke im Mischgebiet einer Kleinstadt darf mit einem 3-geschossigen Gebäude bebaut werden.
Die Grundstücksfläche beträgt 300 m2und die geplanten Geschossflächen 360 m2. a. Wie groß ist die Geschossflächenzahl (GFZ)?
b. Ist dieses Bauvorhaben zulässig?
Bild 20
Bild 21
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13.Das Geschäftshaus in einem Gewerbegebiet soll einen mög- lichst großen Ladenanbau im EG erhalten.
a. Wie viel m2können angebaut werden?
b. Welche Anbaulänge x ergibt sich daraus?
c. Wird der Grenzabstand von 5 m bei dem geplanten An- bau noch eingehalten?
14.In einem Kerngebiet soll ein 4-geschossiges Bürogebäude auf einem 530 m2großen Grundstück neu entstehen. Zu e- bener Erde werden jedoch 165 m2 an der Straßenfront für Parkflächen benötigt. Welche OG-Größen ergeben sich bei Ausnutzung der möglichen EG-Fläche.
Pkt. Nr. Rechtswert Hochwert Pkt. Nr. Rechtswert Hochwert
1 4539737.990 7018866.380 23 4539777.142 7018783.766
2 4539767.000 7018866.050 24 4539795.331 7018784.838
3 4539786.990 7018865.780 25 4539796.662 7018791.694
4 4539804.475 7018865.501 26 4539813.669 7018791.470
5 4539821.510 7018865.229 27 4539815.631 7018785.262
6 4539730.670 7018833.490 28 4539816.720 7018781.900
7 4539765.920 7018832.110 29 4539817.880 7018778.290
8 4539765.740 7018826.113 30 4539817.026 7018775.937
9 4539784.224 7018825.837 31 4539812.315 7018772.250
10 4539785.757 7018825.814 32 4539808.809 7018772.054
11 4539803.237 7018825.552 33 4539793.816 7018771.216
12 4539820.289 7018825.297 34 4539774.647 7018770.145
13 4539824.304 7018825.237 35 4539756.679 7018769.623
14 4539727.140 7018817.610 36 4539735.080 7018770.445
15 4539746.135 7018816.875 37 4539721.854 7018770.948
16 4539765.410 7018816.130 38 4539716.692 7018768.222
17 4539719.407 7018781.058 39 4539708.292 7018728.513
18 4539723.540 7018777.903 40 4539726.749 7018725.991
19 4539738.733 7018777.325 41 4539747.920 7018723.100
20 4539758.011 7018776.592 42 4539763.801 7018720.956
21 4539763.986 7018776.836 43 4539782.169 7018718.467
22 4539776.061 7018777.344 44 4539797.865 7018716.339
45 4539807.729 7018741.102
Bild 22
Bild 23
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a) Blatteinteilung
Da die Koordinaten die gesamte Erde abbilden sollen, der B-Plan aber nur einen kleinen Aus- schnitt bildet, sind die ersten 4 Stellen gleich und können vernachlässigt werden.
Man ermittelt die am weitesten in x- und y- Richtung auseinander liegenden Punkte, und er- mittelt die Differenz, d.h die Ausdehnung des Be- bauungsgebietes.
Breite: Punkt 39: 708.292 Punkt 13: 824.304 → 116.012m
Höhe: Punkt 1: ???? Punkt 44: ????→????
b) Ermitteln Sie aus diesen Maßen den größtmögli- chen Maßstab.
c) Beginnen Sie z.B. mit Punkt 39. Platzieren Sie ihn links unten auf dem A3-Blatt (hochkant!).
Ermitteln Sie die Differenzkoordinaten zum Punkt 40:
39 708.292 728.513 40 726.749 725.991 Differenz 18.457 2.522
d) Tragen Sie die Differenzwerte orthogonal (recht- winklig) ab. Sie erhalten Punkt 40. Verfahren Sie mit den weiteren Punkten in der gleichen Art und Weise.
1. Was versteht man unter Mikroelektronik?
2. Beschreiben Sie den Weg vom Auftrag bis zum fertigen Produkt bei CAI.
3. Warum ist eine Vernetzung bzw. Datenübertragung zwischen Rechnern eine Voraussetzung für ökono- misches Arbeiten?
4. Worin liegt der Unterschied zwischen Mensch und Maschine beim EVA-Prinzip?
5. Nennen Sie die Einheiten der EDV. Warum besteht ein Byte aus 8 Bit?
6. Nennen Sie die Bestandteile des CAD-Arbeitsplatzes.
7. Unterscheiden Sie RAM und ROM.
8. Was versteht man unter der Auflösung des Bildschirms?
9. Unterscheiden Sie Hardware und Software.
10. Was ist ein Programm?
11. Was versteht man unter Systemprogrammen?
12. Welche Aufgaben hat das Betriebssystem?
13. Warum ist die Datenorganisation eine Voraussetzung für zielgerichtetes, ökonomisches Arbeiten?
14 Warum muss kontinuierlich eine Datensicherung durchgeführt werden? Wie vollzieht sich eine professi- onelle Datensicherung im Büro/Betrieb?
15. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsplatz. Entsprechen die Arbeitsmittel, Tisch und Stuhl ergonomischen An- forderungen?
16. Überprüfen Sie Ihre Sitzhaltung. Beobachten Sie auch die Sitzhaltung und die Arbeitsweise Ihrer Mitar- beiter.
17. Was versteht man unter Standardsoftware?
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18. Kopieren Sie die Dateien aus dem Ordner Grundkurs Word auf Ihren Rechner. Lesen Sie sich aufmerk- sam die Erläuterungen und Anweisungen der Datei wordxp.doc durch. Versuchen Sie die Aufgaben zu lösen.
19.Berechnung Gleichung mit 2 Unbekannten 1:1,414 = x:y
x × y =1 1
Das gesamte Themenfeld der Bauleitplanung nimmt im Berufsalltag eines Bauzeichners bzw. einer Bauzeichnerin einen hohen Stel- lenwert ein. Alles was ein/e Bauzeichner/in zeichnet, findet seinen Ursprung in der Bau- leitplanung und eingrenzend im Flächennut- zungs- und Bebauungsplan. Der Flächennut- zungsplan und darauf aufbauend der Bebau- ungsplan ist die Grundlage für das weitere Handeln von Architekten, Ingenieuren, Bau- herren usw. (siehe Lernfeld 1)
Dem Flächennutzungsplan vorangegangen ist der Grünordnungsplan und diesem die europä- ischen, die Bundes- und Landesraumord- nungspläne. Die einzelnen Aufgabengebiete der jeweiligen Behörden und die rechtlichen Bedingungen für alle genannten Pläne hier aufzuführen würde zu weit führen.
Die Bestandsaufnahme muss erfolgen, bevor ein bestimmtes Gebiet zum Bebauungsgebiet erklärt wird. Hierzu müssen die unterschied- lichsten Untersuchungen vorgenommen werden.
Es werden Bodenuntersuchungen und ver- schiedenste Umweltgutachten in Auftrag ge- geben. Der Bedarf nach Wohnbauland wird ermittelt, die infrastrukturellen Bedingungen werden überprüft und die Verkehrsanbindung wird ermittelt. Verbände und Träger öffent- licher Belange müssen dem Vorhaben zu- stimmen.
Erst wenn alle diese Vorprüfungen abge- schlossen sind, wird von der Stadt oder der Gemeinde darüber entschieden, ob das Ge- biet als Wohnbauland ausgewiesen wird oder nicht.
Zur Bestandsaufnahme gehört auch eine Foto- dokumentation, die das Gelände vor dem Be- ginn baulicher Maßnahmen darstellt, den Ver- lauf der Arbeiten dokumentiert und abschlie- ßend das bebaute Gebiet abbildet. Der Ar- beitsverlauf lässt sich mit Hilfe eines Compu- ters effektiv visualisieren. Auch können bei Informationsveranstaltungen Bürger und Kauf- interessierte etc. umfassend informiert und durch Bilder Videoaufnahmen und Präsentati- onen optimal gestaltet werden.
Standortanalyse
Baurecht. Es sollte ein Flächennutzungsplan vorhanden sein, der das in Aussicht genomme- ne Grundstück als für die Bebauung vorgese- hen ausweist. Des Weiteren wird die tatsächli- che Bebaubarkeit eines Grundstückes durch einen gültigen Bebauungsplan hergestellt.
Auch sollten die Vorstellungen des Stadtpla- nungsamtes berücksichtigt werden. Diese sind zwar für die spätere Planung nicht unbedingt verbindlich, dennoch ist es nützlich zu wissen, in welcher Richtung die für diesen Bereich Verantwortlichen denken. Dabei geht es vor allem um die Einbindung eines neuen Projek- tes in die Umgebung.
Infrastruktur.Bei großen Projekten empfiehlt es sich dringend, vor dem eigentlichen Pla- nungsbeginn durch ein qualifiziertes Büro ein Verkehrsgutachten anfertigen zu lassen. Wei- terer wichtiger Bestandteil der Infrastruktur ist die ausreichende Versorgung des Baugebiets mit Energie und Wasser sowie die Entsorgung.
Grundstücksbelastungen. Erst wenn die Be- baubarkeit des Grundstücks in Art und Umfang geklärt ist, kann der vorgesehene Grundstücks- preis bewertet werden. Er ist letztlich als eine Belastung pro m2Nutzfläche bzw. pro Arbeits- platz zu sehen. Ein weiterer erheblicher Faktor beim Erwerb des Grundstücks sind die Er- schließungskosten. Hierbei wird in der Regel unterschieden zwischen verbrauchsabhängigen Anschlusskosten für Strom, Heizung, Wasser und pauschalen Ablösungen, wie sie heute zu- meist für Verkehrserschließung und Abwasser- anschluss vereinbart werden. Ist das Gelände im innerstädtischen Bereich noch bebaut, so kön- nen sich Abbruchkosten in erheblichen Dimen- sionen bewegen, wenn ein Industriebetrieb Produkte mit kontaminierten Rückständen pro- duziert hat. Auch das Umlegen oder Ersetzen vorhandener Leitungen kann zu einem erhebli- chen Kosten- und Zeitfaktor werden, da in der Regel neue Trassen gesucht werden müssen, die zum Teil eigene Genehmigungsverfahren be- dingen. Besonders intensiv muss auf den Lie- genschaftsämtern danach geforscht werden, ob
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das Grundstück durch irgendwelche dinglichen Rechte, Nutzungs- oder Zufahrtsrechte belastet ist. Solche Belastungen entpuppen sich in aller Regel als große Gefahr, wenn man vom beste- henden Planungsrecht abweichen will und ein Bebauungsplanänderungsverfahren vorgesehen ist.
Baugrund. Einen wesentlichen Einfluss vor allem auf die Untergeschosse sowie die Grün- dung von geplanten Gebäuden hat die Be- schaffenheit des Baugrunds, die Lage des Grundwassers sowie benachbarte Gebäude, Verkehrsstraßen und Leitungstrassen. (siehe LF 3)
Altlasten. Seit der Industrialisierung fallen immer mehr Stoffe an, die nicht an Ort und Stelle verwertet werden können, die nicht aus dem Raum stammen, in dem sie verwendet wurden und die ungeordnet abgelagert oder in den Boden eingetragen wurden. Dies führt zu Flächen, die mit „Altstoffen“ überfrachtet, auf denen Belastungsgrenzen überschritten sind.
Es handelt sich dabei sowohl um natürlich gelagerte Böden (Kontaminationen) als auch um Umlagerungen und Verfüllungen (Altabla- gerungen). Die Altlasten stellen, bezogen auf die potentielle Gefährdung von Menschen durch Kontakt, eine besondere Problematik dar. Altlastenkataster werden von den zustän- digen Stellen geführt, die die Gefährdungen einschätzen sowie Konzepte für die Sanierung erarbeiten. In der Bauleitplanung sind diese Standorte zu kennzeichnen. Bei Bodenbewer- tungen wird überprüft, über welche Aufnah- mepfade (Transfermöglichkeiten) diese Stoffe in den menschlichen Körper gelangen können.
(z.B. Boden – Mensch als orale oder kutane Aufnahme, Boden – Luft – Mensch als pulmo- nale, inhalative Aufnahme, Boden – Grund- wasser – Mensch als orale Aufnahme oder Boden – Pflanze – Mensch als orale Aufnahme über die Nahrungskette).
Für die Festlegung möglicher Nutzungsarten werden über den Ansatzpunkt bestimmter Nutzungsgruppen Szenarien erstellt. Eine besonders empfindliche Nutzergruppe sind Kinder, d.h. bei der Planung von Kinderspiel- plätzen, Kindergärten etc. sollte in besonderen Maße darauf geachtet werden, eventuell be- lastete Böden zu meiden. Auch bei Haus- und
Kleingärten oder Nutzungsflächen für Obst und Gemüseanbau muss darauf geachtet wer- den, möglichst unbelastete Böden zu nutzen.
Ergibt sich im Rahmen der Informationsbe- schaffung ein Verdacht auf kontaminierten Boden, so ist dringend eine chemische Analyse zu empfehlen. Stellt sich eine Sanierungsbe- dürftigkeit heraus, so gilt bezüglich der Kosten im Grunde das Verursacherprinzip. Allerdings ist grundsätzlich der Eigentümer für die Sanie- rung verantwortlich.
Grundwasserspiegel, Quelleinzugsgebiet.
Bauen oder Gründen im Grundwasser verur- sacht erhebliche Mehrkosten, so dass man vor dem Grundstückskauf versuchen sollte, den Grundwasserspiegel im Bereich des Grund- stücks bei den Behörden zu erfragen. Letztend- liche Sicherheit hierüber gibt nur ein Boden- gutachten. Besondere Vorsicht ist in jedem Fall dann geboten, wenn das Grundstück im Bereich eines Quelleinzugsgebietes liegt.
Umweltauflagen. Von Seiten der Umwelt- schutzbehörden werden im Wesentlichen die folgenden Themen in die Planverfahren einge- bracht:
– Erhaltung von Frischluftschneisen – Reduzieren von Emissionen – Gewässerschutz
– Baumschutz
– Vermeidung von Oberflächenversiegelung In einer Grundsatzbesprechung mit den ent- sprechenden Behörden kann geklärt werden, welche übergeordneten Vorstellungen für diesen Bereich vorliegen.
Beweissicherungsverfahren. Grenzen direkt an das Grundstück Gebäude, S-Bahn- oder U- Bahn-Trassen sowie Ver- und Entsorgungslei- tungen, und hat man vor, im Bereich der Grundstücksgrenze tiefer gehende Baumaß- nahmen durchzuführen, so sind zum Teil auf- wendige Beweissicherungsmaßnahmen emp- fehlenswert, wenn sie nicht sogar vorgeschrie- ben werden. Die Kosten für solche Beweissi- cherungsmaßnahmen können sich vor allem im innerstädtischen Bereich, wo häufig 100 % der Grundstücksfläche unterkellert werden, zu erheblichen Beträgen summieren, die ebenfalls die Grundstückskosten belasten.
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Die Geländeform ist ein wichtiges Kriterium der Eignung einer Fläche für die Besiedlung.
In jedem Fall sollte die Chance wahrgenom- men werden, die Bebauung in die topografi- sche Situation einzufügen und die natürlichen Gegebenheiten zu nutzen. Eine Hanglage be- deutet möglicherweise eine bessere Beson- nung, bessere Aussicht und auch eine Mög- lichkeit, im baulichen Entwurf die Gelände- neigung zu nutzen und dem einzelnen Gebäude wie der Siedlungseinheit einen unverwechsel- baren Charakter zu geben.
In der Regel werden sich bei Ost-, Süd- und Westhängen für Wohnbebauung mehr Vor- als Nachteile ergeben. Allerdings sollte beachtet werden, dass mit zunehmender Steilheit des Hanges die Bebaubarkeit durch wasserführen- de oder rutschgefährdete Schichten einge- schränkt wird. Aus diesem Grunde muss bei hängigem Gelände die Eignung für eine bauli- che Nutzung durch Baugrunduntersuchungen festgestellt werden. Nicht außer acht gelassen werden sollte auch die Wirtschaftlichkeit einer baulichen Maßnahme, denn bei zunehmender Hangneigung wird der Erschließungsaufwand für Straßen, Wasserver- und – entsorgung höher.
Ein zweites wichtiges Kriterium für die Er- schließung von Wohngebieten ist das Klima und der vorhandene Boden. Wichtig sind in Abhängigkeit von der topografischen Situation die Luftbewegungen (Hauptwindrichtung), die durchschnittlichen Jahrestemperaturen, sowie die Sonnenscheindauer und – intensität. Wer- den z.B. Kaltluftströmungen durch Bebauung gestört, können Hitze- und Dunststaus entste- hen.
In Bodengütekarten, die bei den Katasteräm- tern geführt werden, wird der Boden in einer Skala von 0 bis 100 in Bodengüteklassen un- terteilt (z.B. bedeutet die Zahl „0“ keine land- wirtschaftliche Nutzung möglich und die Zahl
„100“ beste Nutzbarkeit des Bodens). Die Bodengüte umfasst Kriterien aus der geologi- schen und geophysikalischen Prüfung, sie berücksichtigt den Wasserhaushalt, die Topo- grafie, kleinklimatische Verhältnisse und Ero- sionsgefährdungen.
Bei Eingriffen in den Naturhaushalt durch eine Bebauungsmaßnahme sind Ausgleichsmaß-
nahmenoderErsatzmaßnahmenvorzunehmen.
Bei Ermittlung der Ausgleichsmaßnahmen wird der Zustand vor Beginn des Eingriffs mit dem Endzustand anhand einer naturschutz- rechtlichen Bilanzierung vergleichend beur- teilt.
Ersatzmaßnahmen werden angeordnet, wenn unvermeidbare Beeinträchtigungen nicht in funktional gleichartiger Weise ausgeglichen werden können. Ersatzmaßnahmen können auf mehrere Flächen verteilt und verschiedenartig ausgestaltet sein.
Sind weder Ersatz- noch Ausgleichmaßnah- men möglich, werden Ausgleichsabgaben festgesetzt.
Für die Eignung des Bodens für Bebauung sind sowohl seine Tragfähigkeit als auch seine Grundwasserverhältnisse von Bedeutung.
Daneben kommt es zu einer Wechselwirkung zwischen Klima und Boden. Der landschafts- pflegerische Begleitplanin der Bauleitplanung nimmt auf diese Kriterien Bezug.
Eine sorgfältige Bestandsaufnahme und Standortanalyse ist unumgänglich. Diese sollte durch Bodengutachten, Vermessun- gen, Befragungen und durch Fotografien ausreichend dokumentiert werden.
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflä- chenzahl (GFZ) oder durch die Baumassenzahl (BMZ) festgelegt (Vgl. Kapitel 1)
Aufmass und Grundriss
Um getätigte Bauleistungen abrechnen zu können, ist es notwendig einAufmassanzufer- tigen, welches in Aufmassskizzen festgehalten wird. Das Aufmass wird vom Auftraggeber sowie vom Auftragnehmer gemeinsam durch- geführt. Aufmass bedeutet, dass die Bauleis- tungen nach Maß, Zahl und Gewicht für die Abrechnung ermittelt werden.
Der Grundriss ist die Draufsicht auf den unteren Teil oder die gespiegelte Untersicht unter den oberen Teil eines waagerecht ge- schnittenen Bauobjekts. Der Grundriss ist